DEFINITION & QUALITÄT

Der beliebte Tropfen ist ein klarer Schnaps und kann als solcher auch bezeichnet werden. Dies liegt daran, dass hierfür keine einheitlichen gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Bezeichnung richtet sich zumeist nach der tatsächlichen Farbe der Spirituose – und die ist meist klar. Gleiches gilt auch für Obstbrände oder Wodka. Die Bezeichnung obliegt hier dem Hersteller, wird aber umgangssprachlich für alle klaren Schnäpse – und besonders für Obstbrand – verwendet.

Der Kornbrand.

Dieser Begriff bezeichnet explizit eine Spirituose, die aus Korn (aus reifem Getreide) gebrannt wird. Dafür darf in den Kornbrennereien ausschließlich Weizen, Roggen, Hafer, Buchweizen oder Gerste verwendet werden. Eine Verwendung von anderem Getreide ist entsprechend der EG-Verordnung § 9a untersagt. Es handelt sich bei diesem Produkt um eine Spirituose. Er wird aus gegorenem Getreide, welches erst zu einer Maische verarbeitet wird, destilliert.

Dabei blickt das Brennen dieser Spirituose auf eine mehr als 500 Jahre alte Geschichte zurück. Ein erstes Verbot erfolgte bereits 1545 – wohl, weil die Kornherstellung die Getreidepreise in die Höhe trieb und somit den Zorn der Bierbrauer auf sich zog. Seit 1789 gibt es ein Reinheitsgebot zu diesem Getränk. Es regelt, dass der Geschmack des Destillats ausschließlich aus dem Getreide und den verwendeten Hefen resultieren darf. Ein Zugeben anderer Stoffe während des Destillierens ist untersagt. Damit ist die Destillation ähnlich streng reglementiert wie etwa das Bierbrauen.

Der Brand wird nicht so stark filtriert wie etwa Wodka – der ganz ähnlich produziert wird – und schmeckt deshalb intensiver.

Was ist ein Korn?

Der einfache Begriff meint das Resultat des Destillierens, wenn im fertigen Getränk 32 Volumenprozent Alkohol enthalten sind. Dies erfordert zwar mehr als einen Destilliervorgang, ist aber schnell zu bewerkstelligen. Dabei darf das Getränk nicht mehr Branntwein bezeichnet werden (Kornbranntwein), da es sich namentlich vom echten Branntwein abheben muss.

Doppelkorn & Edelkorn

Die Bezeichnung meint ein Korngetränk mit mindestens 37,5 Alkohol Vol.. Dies entspricht der Alkoholmenge nach mehreren Destillationsvorgängen. Hierfür wird der entstehende Feinbrand – ein Destillat, das durch den Brennvorgang von nicht erwünschten Stoffen gereinigt wird – mehrfach destilliert.

Dadurch werden die feinen Aromen konzentriert und der Alkoholgehalt erhöht sich. Bleibt nach dem Strecken mit Wasser auf Trinkstärke ein Getränk von mindestens 37,5 Prozent Alkohol Vol. übrig, darf es sich Doppelkorn nennen. Es wird auch als Edelkorn bezeichnet, was auf die besondere Reinheit des verwendeten Destillats verweist.

Zusätzlich gibt die Dauer der Lagerung des Schnapses an, ob das fertige Produkt als alt bezeichnet werden darf. Dies ist nur bei Getränken mit einer Lagerungsdauer von mindestens sechs Monaten zulässig. Ein „alter Edelkorn“ ist somit eine sechs Monate lang gelagerte (zumeist in einem Eichenfass) Spirituose höchster Qualität.

Kornkompetenz
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