Seit 2018 ist das eigene Brennen von Alkohol in Deutschland ohne Erlaubnis verboten. Um eine entsprechende Lizenz zu erhalten müssen Sie beim zuständigen Hauptzollamt eine Brennerlaubnis beantragen. Grundsätzlich empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Zollamt, da auch weitere Neuerungen durch das EU-konforme Alkoholsteuergesetz (AlkStG) in Kraft getreten sind.
Die Herstellung von Schnaps in Deutschland war aber bereits vorher hochgradig reglementiert. Dies hat seinen guten Grund, denn beim Brennen von Schnaps treten im sognannten Vor- und Nachlauf, Stoffe auf die schwer gesundheitsschädlich sind. Zudem spielte natürlich auch die steuerliche Komponente eine Rolle. Allerdings war es erlaubt mit sogenannten Tisch- oder Kleindestillen Schnaps für den Eigenverbrauch herzustellen. Diese Destillen haben einen Brennkessel von maximal 0,5 Litern. So war es dem ambitionierten Liebhaber von Korn oder Kornbrand möglich sein eigenes Destillat herzustellen.
Eine weitere sehr interessante Möglichkeit boten diese Tischdestillen bei der Herstellung von Geist. Auf Grundlage eines sehr guten Kornbrands welchen Sie mit z.B. Kräutern oder Früchten ansetzen und dann brennen erhalten Sie einen hocharomatischen Geist. So konnten Sie zum Beispiel Ihren eigenen Gin herstellen. Setzen
Der Fantasie waren dabei keine Grenzen gesetzt vom eigenen Holundergeist, Heidelbeergeist, Hagebuttengeist, Himbeergeist, bis hin zu Gin oder Ihrer ganz persönlichen Eigenkreation.
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