Der beliebte Tropfen ist ein klarer Schnaps und kann als solcher auch bezeichnet werden. Dies liegt daran, dass hierfür keine einheitlichen gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Bezeichnung richtet sich zumeist nach der tatsächlichen Farbe der Spirituose – und die ist meist klar. Gleiches gilt auch für Obstbrände oder Wodka. Die Bezeichnung obliegt hier dem Hersteller, wird aber umgangssprachlich für alle klaren Schnäpse – und besonders für Obstbrand – verwendet.
Der Kornbrand
Dieser Begriff bezeichnet explizit eine Spirituose, die aus Korn (aus reifem Getreide) gebrannt wird. Dafür darf in den Kornbrennereien ausschließlich Weizen, Roggen, Hafer, Buchweizen oder Gerste verwendet werden. Eine Verwendung von anderem Getreide ist entsprechend der
EG-Verordnung § 9a untersagt. Es handelt sich bei diesem Produkt um eine Spirituose. Er wird aus gegorenem Getreide, welches erst zu einer Maische verarbeitet wird, destilliert.
Dabei blickt das Brennen dieser Spirituose auf eine mehr als 500 Jahre alte Geschichte zurück. Ein erstes Verbot erfolgte bereits 1545 – wohl, weil die Kornherstellung die Getreidepreise in die Höhe trieb und somit den Zorn der Bierbrauer auf sich zog. Seit 1789 gibt es ein Reinheitsgebot zu diesem Getränk. Es regelt, dass der Geschmack des Destillats ausschließlich aus dem Getreide und den verwendeten Hefen resultieren darf. Ein Zugeben anderer Stoffe während des Destillierens ist untersagt. Damit ist die Destillation ähnlich streng reglementiert wie etwa das Bierbrauen.
Der Brand wird nicht so stark filtriert wie etwa Wodka – der ganz ähnlich produziert wird – und schmeckt deshalb intensiver.